Anmeldung für eine Mitgliedschaft
Gemäss Art. 3 der Statuten hat jeder Bewerber, der die Anforderungen erfüllt, Anspruch auf die Mitgliedschaft. Auszug aus den Statuten:
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3.1 Die Mitglieder der VSKS müssen Diplomaten des European College of Veterinary Surgery (ECVS) oder des American College of Veterinary Surgery (ACVS) sein und ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Diese Mitgliedschaft wird direkt anerkannt
3.2 Für Tierärzte mit Wohnsitz in der Schweiz, die ein vollständiges ECVS Residency-Programm abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit eine außerordentliche Mitgliedschaft zu beantragen. Dieser Antrag wird vom Vorstand geprüft und muss von der MV mit der Mehrheit der anwesenden Stimmen (>50%) genehmigt werden. Außerordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht an der MV, dürfen in Verbindung mit der VSKS nicht als Spezialisten für Kleintierchirurgie bezeichnet werden und dürfen ihre außerordentliche Mitgliedschaft in der VSKS nicht zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen.
3.3 ECVS Residents dürfen während ihrer Residency Ausbildung eine «Junior-Mitgliedschaft» beantragen. Diese Mitgliedschaft wird vom Vorstand geprüft und genehmigt. JuniorMitglieder haben kein Stimmrecht an der MV.
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Vereinigung Schweizer Kleintierchirurgie-Spezialisten (VSKS)
VSKS dient der fachlichen Vernetzung für höchste chirurgische Kompetenz.
Kontaktinformationen
- www.vsks.vet
- E-mail: [email protected]